Unter einem Markt versteht man das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage.

1. Definition und Begriffsabgrenzung

1.1 Der Markt

1.1.1 Der Marktbegriff
„Unter einem Markt versteht man das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage.“ Das Kennzeichen des Marktes ist der freie Tausch. Über den Preis als Knappheitsindikator werden wirtschaftliche Ressourcen ihrer optimalen Verwendung zugeführt. Dabei bildet der Markt selbst kein einheitliches Gebilde, da die darauf angebotenen und nachgefragten Güter und Dienstleistungen nach eigenen Märkten verlangen.

Das aus der klassischen Preistheorie entwickelte Modell des vollkommenen Marktes dient der Erklärung der Wettbewerbsintensität und kann unter bestimmten Bedingungen auch für den elektronischen Markt herangezogen werden. WÖHE charakterisiert den vollkommenen Markt durch folgende vier Bedingungen:

  • ƒMaximumprinzip, d.h. alle Anbieter streben nach dem Gewinnmaximum, alle Nachfrager nach dem Nutzenmaximun.
  • ƒVollständige Markttransparenz, d.h. alle Marktteilnehmer sind im Besitz voller Markteinsicht und Marktübersicht.
  • ƒHomogenitätsbedingung, d.h. alle Präferenzen im Bezug auf Raum und Zeit sowie die persönliche und sachliche Komponente werden nicht berücksichtigt.
  • ƒUnendliche schnelle Reaktionszeit, d.h. Anbieter und Nachfrager reagieren auf Preisänderungen oder anderen Verschiebungen der Marktbedingungen ohne zeitliche Verzögerung.

Es stellt sich die Frage, ob diese Bedingungen des vollkommenen Marktes auch Anwendung auf den elektronischen Markt finden.

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